Reglement der Superrandonnées
Einleitung
Der Geist der Superrandonnée gründet auf der Freiheit und der Reife des Randonneurs. Es handelt sich um eine Permanente, ausgehend von der Eigeninitiative des Teilnehmers. Jeder bestimmt selbst den Tag und die Stunde seiner Abfahrt, seine Vorgehensweise, seine Zeiteinteilung, ob er im Hotel übernachtet, im Schlafsack oder überhaupt nicht. Es gibt keine Vorschriften, was die Organisation seiner Superrandonnée anbelangt, außer den seiner Kategorie (Touristik oder Randonneur) entsprechenden Zeitrahmen einzuhalten und den Verzicht auf die Unterstützung durch ein Fahrzeug. Er ist selbst verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen. Kurz gesagt, er hat sich um alles selbst zu kümmern.
Allgemeines
Superrandonnées sind Permanenten, die von Provence Randonneurs veranstaltet, kontrolliert und homologiert werden. Sie führen auf einer Strecke von etwa 600 Kilometern Länge mit einem Gesamtanstieg von mindestens 10 000 Höhenmetern durch die grandiosen Landschaften verschiedener Bergregionen.
Superrandonnées sind keine Brevets nach den Regeln von BRM und zählen nicht als Qualifikation für PBP.
Superrandonnées können in zwei Kategorien absolviert werden:
- die Touristik-Option: durchschnittlich mindestens 80 Kilometer pro Tag.
- die Randonneur-Option: Die Superrandonnée muss innerhalb von 60 Stunden beendet werden
Eine Superrandonnée kann jederzeit im Laufe des Jahres gefahren werden. Ungeachtet dessen hat sich der Teilnehmer in Anbetracht des bergigen Charakters der Strecke zu versichern, dass die Straßen zum Zeitpunkt seines Versuchs befahrbar sind.
Die Teilnehmer
Die Identifikation des Teilnehmers
Mit der Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine namentlich ausgestellte Streckenkarte und ein Rahmenschild. Die Streckenkarte dient als Kontrollnachweis auf der Strecke und wird vom Randonneur während des gesamten Tour mitgeführt.
Herkunft der Teilnehmer
Die Superrandonnées sind für alle Radfahrer offen, unabhängig davon, ob sie bei einem Sportverband lizenziert sind oder nicht, Dies gilt auch für Angehörige anderer Nationen. Jeder Teilnehmer muss haftpflichtversichert sein, entweder über seinen Verband oder über eine Privathaftpflichtversicherung. Die Randonnée kann alleine oder in der Gruppe gefahren werden, auf Fahrzeugen, die allein durch Muskelkraft betrieben werden.
Teilnahme von Minderjährigen
Die Kategorie Randonneur ist auf Radfahrer mit einem Mindestalter von 18 Jahren beschränkt. Minderjährige sind verpflichtet, eine Genehmigung ihrer Eltern beizulegen, in der Provence Randonneurs und der örtliche Organisator von jeder Haftung entbunden wird. Minderjährige müssen während der gesamten Strecke von einem volljährigen begleitet werden.
Pflichten der Teilnehmer
Die Superrandonnée ist rein radtouristischer Natur, die Teilnehmer befinden sich auf einer persönlichen Ausfahrt. Haftungsansprüche gegenüber den Organisatoren können in keinem Fall geltend gemacht werden. Allen Teilnehmern sei dringend nahegelegt, sich versicherungstechnisch abzusichern und Polizeivorschriften sowie die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich auf der vom Organisator vorgegebenen Strecke zu bewegen. Dieser Kurs beträgt 600 Kilometer. Auf dem Streckenplan, der dem Teilnehmer ausgehändigt wird, ist er ausführlich dargestellt, inklusive der verschiedenen Kontrollstellen (höchstens 18), die auf der Streckenkarte genannt sind.
Für die Teilnehmer der Kategorie Randonneur ist der offizielle Startort bindend. Die Teilnehmer der Touring-Kategorie können ihren Startort frei wählen.
Jeder Randonneur hat selbst für alles Notwendige zu sorgen, was für die Durchführung der Superrandonnée erforderlich ist. Begleitfahrzeuge auf der Strecke sind verboten, auch punktuell – dies betrifft auch die Kontrollstellen.
Für Nachtfahrten müssen die Fahrzeuge mit einer dauerhaft funktionierenden, fest angebrachten Front- und Rückleuchte von ausreichender Leuchtkraft versehen sein. Das Tragen einer reflektierenden Kleidung ist vorgeschrieben, auch während des Fahrens bei Tage bei schlechten Sichtverhältnissen. Jeder Verstoß gegen diese Maßnahmen hat eine Nichthomologation der Superrandonnée zur Folge.
Darüber hinaus wird dringend geraten, eine Zusatzbeleuchtung für vorn und hinten mitzuführen.
Es wird ebenfalls dazu geraten, eine Rettungsdecke und ein Mobiltelefon mitzuführen, und einen Helm sowie helle Kleidung zu tragen.
Anmeldung
Der Teilnehmer sollte den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vor dem geplanten Starttermin eine Anmeldung zukommen lassen, zusammen mit der Startgebühr. Die Streckenkarten behalten für zwei Jahre, gerechnet ab dem Jahr der Anmeldung, ihre Gültigkeit.
In der Kategorie Randonneur muss der Teilnehmer dem Organisator bei der Anmeldung den geplanten Startzeitpunkt nennen. Wenn er diesen im Nachhinein ändern möchte, ist der Organisator unbedingt mindestens eine Woche vor dem Start in Kenntnis zu setzen.
In der Touristik-Kategorie sind die Teilnehmer nicht verpflichtet, den Startzeitpunkt anzugeben. Wenn sie jedoch einen anderen Startort wählen als den in der Kategorie Randonneur vorgeschriebenen, ist dies dem Organisator zum Zeitpunkt der Anmeldung mitzuteilen.
Kontrollen und Homologationen
Jeder Teilnehmer, unabhängig davon ob in der Touristik- oder Randonneurskategorie, muss auf seiner Streckenkarte das Datum und die genaue Uhrzeit der Abfahrt und der Ankunft eintragen, ebenso bei jeder Kontrollstelle (Tag, Stunde, Minute) und die benötigten Informationen ergänzen (Name, Vorname, Adresse, etc.)
Jeder Teilnehmer muss darüber hinaus das Erreichen einer Kontrollstelle mittels einer Fotografie seines Rades vor einem mit dem Kontrollpunkt im Zusammenhang stehenden Schild nachweisen. Für jede Superrandonnée gibt der Organisator genaue Hinweise über die Art und den Standort solcher Schilder. Diese Informationen können auch per Post angefragt werden. In bestimmten Fällen kann die Fotografie wahlweise auch durch einen Stempel, in dem der Name der Kontrollstelle aufgeführt wird, ersetzt werden.
Ein fehlendes (oder nicht durch einen Stempel ersetztes) Foto, ein nicht angegebener Zeitpunkt des Erreichens einer Kontrollstelle oder der Verlust der Streckenkarte (unabhängig von der bereits zurückgelegten Strecke) führen zu einer Nicht-Homologation der Randonnée. Jeder Teilnehmer hat selbst für den jeweiligen Nachweis zu sorgen. Pro Teilnehmer wird ein Foto verlangt. Geheimkontrollen am Start oder auf der Strecke können durchgeführt werden.
Wenn ein Teilnehmer, der in der Kategorie Randonneur gemeldet hat, die gesamte Strecke zurückgelegt und alle Kontrollen eingehalten hat, aber dabei den Zeitrahmen überschreitet, kann er in der Touring-Kategorie homologiert werden.
Jeder Teilnehmer muss bei erfolgreichem Abschluss für eine Homologation seine vorschriftsmäßig ausgefüllte Streckenkarte an den Organisator zurücksenden, ebenso die Dateien der Fotos. Seine Streckenkarte erhält er zurück und seine Name wird auf der Chronologie der Finisher seiner Kategorie veröffentlicht. Diese Liste ist auf der Seite Provence Randonneurs (Super Randonnées.org) einzusehen. Die Superrandonnée ist kein Wettkampf – dementsprechend gibt es auch keine Ranglisten.
Wurde die Randonnée erfolgreich beendet, erfolgen die Homologation am Ende des Jahres.
Verschiedenes
Als Permanenten sind die Superrandonnées vom Organisator das ganze Jahr über anzubieten (sofern die Strecken für den Verkehr geöffnet sind). Wenn dieser ein spezielles Datum für die Veranstaltung einer Superrandonnée anbieten möchte, steht ihm dies frei, solange das Reglement beachtet wird. Insbesondere darf er keine motorisierte Unterstützung anbieten, auch nicht punktuell. Es ist ihm nicht erlaubt, den Teilnehmer die Durchführung der Kontrollen abzunehmen. Er muss beide Optionen anbieten, Touring und Randonneur, und darf den Teilnehmern keine Zeitfenster vorgeben.
Mit der Teilnahme an der Superrandonnée erklären sich die Randonneure einverstanden mit der Veröffentlichung ihrer Namen in den von den Organisatoren veröffentlichten Ergebnislisten. Auf keinen Fall wird ihre Identität für kommerzielle Zwecke verwendet oder zu diesem Zweck an Dritte weitergegeben.
Die Anmeldung und der Start bei einer Superrandonnée setzt das bedingungslose Einverständnis mit dem vorliegenden Reglement voraus. Jeder Betrug oder Betrugsversuch zieht der Ausschluss des Teilnehmers von allen Organisationsformen von Provence Randonneurs nach sich. Beschwerden oder Widerspüche, aus welchem Grund auch immer, sind in Schriftform an die Direktion Provence Randonneurs zu richten. Diese regelt ohne Zulassung jedweder Berufung den ihr vorgelegten Fall sowie Zweifelsfälle, die sich aus in diesem Reglement unerwähnt gebliebenem ergeben könnten.